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Schutzgebühr

Allgemeine Informationen – wichtiger Hinweis
Auf unserer Internetseite werden nicht nur Katzen des Tierschutzverein Katzenzuhause e.V. vorgestellt. Wir als Verein bieten auch anderen regionalen Tierschutzvereinen und Privatpersonen die Möglichkeit ihre Schützlinge zur Vermittlung auf unserer Seite zu veröffentlichen. Die Vermittlung der Tiere ist dadurch individuell und daher bitten wir Sie, wenn Sie Fragen haben: Bitte kontaktieren sie nur die Ansprechpartner der einzelnen Vermittlungstiere.

Information zum Abgabevertrag und zur Schutzgebühr

Der Abgabevertrag regelt die Übernahme des Vermittlungstiers. Die enthaltenen Klausel dienen dem Schutz des Tieres. Neben Angaben zum neuen Besitzer, Daten zum Tier wird auch die Schutzgebühr aufgeführt.

Mit der sogenannten Schutzgebühr helfen Sie dem Tierschutzverein, Pflegestellen oder auch privaten Tierschützern, einen Teil der anfallenden Kosten zu decken. Jedoch steht die Vermittlungsgebühr nicht im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten, welche durch die tierärztliche Versorgung der Tiere entstehen.

Damit Sie nachvollziehen können, wie hoch die Tierarztkosten sind, haben wir Ihnen eine kleine Aufstellung über die Kosten zusammengestellt.
Diese Kosten beinhalten weder besondere Behandlungen wie z.B. Ohren- und Augenentzündung, Durchfall, Operationen bei verletzen Tieren (Unfall). Auch sind keine Pflege-, Unterbringungs- und Futterkosten darin enthalten.

Kostenbeispiel:

Tierärztliche Voruntersuchung:
20 EUR
Kastration Katze:
140 – 220 EUR
Kastration Kater:
90 – 140 EUR
Chip:
35 – 45 EUR
Tätowierung:
8 – 15 EUR
Erstimpfung:
40 – 60 EUR
Nachimpfung:
40 – 60 EUR
Wurmkur (pro Entwurmung):
6 EUR
Flohbehandlung / Ohrmilben je Behandlung:
8 EUR
Kotuntersuchung:
20 – 100 EUR
Giardientest:
18 – 25 EUR

Die tatsächlichen Tierarztkosten belaufen sich

einer Katze auf 335,- bis 559,- € (Beispiel)
einem Kater auf 285,- bis 479,- € (Beispiel)